Der Auftrag der Gemeinschaftsschule
Der Auftrag der Gemeinschaftsschule
Nach dem Umbruch der Schullandschaft vom Drei-Säulensystem aus Haupt- und Realschulen, sowie den Gymnasien, über das dreizügige System aus Regional-, Gemeinschaftschule mit/ohne Oberstufe und Gymnasium G8/G9 hin zum zweizügigen System aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium sind Unschärfen der Bildungsaufträge der einzelnen Schularten mittlerweile ausgeräumt worden.
Wie auch in der Eltern-Handreichung „Welche Schule für mein Kind“ (Ausgabe 2018/19) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur dargestellt, ist es Aufgabe der Gemeinschaftsschule Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer sich entwickelnden Begabungen auf den individuell bestmöglich erreichbaren der vier Schulabschlüsse des allgemeinbildenden Schulsystems vorzubereiten- vom Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), dem Mittleren Schulabschluss (MSA) über die Fachhochschulreife bis zur Allgemeinen Hochschulreife.
Bei Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe führt der Weg zu beiden letztgenannten bevorzugt über die Oberstufen von Kooperationsschulen (In unserem Fall ist dies das BBZ Preetz/Plön) oder auch jede andere Oberstufe einer beruflichen oder allgemeinbildenden Schule.
Die Gemeinschaftsschule bereitet gezielt auf die Abschlüsse vor, welche in eine Berufsausbildung münden oder den Übergang auf weitere Bildungsgänge der beruflichen Schulen ermöglichen. Gleichzeitig bietet sie bei den höheren Abschlüssen (FHR, AHR) die Vergleichbarkeit mit den Gymnasien- sowohl hinsichtlich der Anforderungen, als auch hinsichtlich der Schuldauer bis zum Erreichen des Schulabschlusses.