Unser Schulbrotverkauf – Professioneller Umgang mit Lebensmitteln

Am Mittwoch, dem 20.09.2017, sind wir, ein Teil der Klasse 10, gemeinsam nach Plön zum Gesundheitsamt gefahren. Am Gesundheitsamt in Plön angekommen, haben wir an der Hygienebelehrung teilgenommen und danach auch ein offizielle Bescheinigung erhalten. Danach war noch Zeit um gemeinsam beim Döner-Imbiss einzukehren, bevor wir vom Busbahnhof aus unsere Rückfahrt angetreten haben.

Der Nachweis dieser „Belehrung über den Umgang mit Lebensmitteln“ wird benötigt, wenn man im Bereich der Lebensmittelzubereitung oder Gastronomie tätig wird, weil man dann mit unverpackten Lebensmitteln Kontakt hat. Hierfür muss man die Hygienevorschriften kennen und natürlich auch einhalten.

Mit dem Nachweis dürfen wir auf Schulveranstaltungen Lebensmittel zubereiten und ausgeben und während der Unterrichtswoche den Schulbrotverkauf betreiben. Besonders der Schulbrot- und Pizzabrötchenverkauf wird von vielen Mitschülern gerne genutzt.

Die Bescheinigung ist zwei Jahre gültig. Wenn einer von uns nebenbei jobben möchte und dann mit Lebensmitteln etwas zu tun hat, kann diese dann auch gut nutzen und bei seinem Arbeitgeber vorlegen.

Nele aus der 10r

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